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Geschäftsordnung
Der Schulvorstand hat sich folgende Geschäftsordnung gegeben:
1. Die Zusammensetzung und den Vorsitz des Schulvorstandes regelt §38b des Niedersächsischen Schulgesetzes. Der Schulleiter kann die Sitzungsleitung während einer Sitzung zeitlich befristet an ein anderes Mitglied des Schulvorstandes abgeben.
2. Die Sitzungen des Schulvorstandes finden bedarfsorientiert statt. Sie sollen grundsätzlich nicht länger als zwei Zeitstunden dauern.
3. Die Einladung mit einer vorläufigen Tagesordnung erfolgt im Regelfall mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin.
In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist bis auf einen Tag verkürzt werden. Für diesen Fall ist die Dringlichkeit zu Beginn der Sitzung jedoch mit der Mehrheit der Anwesenden bei der Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung zu bestätigen.
4. Der Schulleiter ist zur Einladung einer Sitzung verpflichtet, wenn diese von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern des Schulvorstandes unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung schriftlich beim Vorsitzenden des Schulvorstandes beantragt wurde.
5. Dringlichkeitsanträge müssen zu Beginn einer Sitzung eingebracht werden. Sie können nur beraten werden, wenn die Dringlichkeit mit der Mehrheit der Anwesenden und von mindestens je einem Vertreter aus zumindest zwei Gruppen festgestellt wurde.
6. Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich.
7. Der Schulleiter kann sachverständigen schulischen oder außerschulischen Gästen zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Anwesenheit und das Rederecht gestatten. Die Anwesenheit ist auch zu gestatten, wenn der Schulvorstand dies im Einzelfall beschließt.
8. Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
9. Ein Beschluss des Schulvorstandes ist gültig, wenn die ordnungsgemäße Ladung zur entsprechenden Sitzung festgestellt wurde, auch wenn weniger als gewählte oder keine Vertreter der einzelnen Gruppen bei der Abstimmung anwesend waren.
10. Von jeder Sitzung des Schulvorstandes wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Die Sitzungsnieder-schriften werden an die Mitglieder und ihre Stellvertreter ausgehändigt sowie in den schulischen Protokollmappen abgeheftet.
11. Scheidet ein Mitglied des Schulvorstandes aus, rückt das ihn vertretende stellvertretende Mitglied in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen bei den Wahlen nach. Für das Ersatzmitglied kann das entsendende Gremium eine Nachwahl vornehmen.
12. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Schulvorstandes.
13. Die Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft, Änderungen jedoch erst mit der jeweils folgenden Sitzung des Schulvorstandes.
Diese Geschäftsordnung wurde am 4.11.2007 beschlossen.