Ganztagsschule Lilienthal

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Aufgaben

Der Schulvorstand entscheidet über
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiters,
3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation der Schule,
4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
5. Schulpartnerschaften,
6. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen sowie
8. Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen. (Text nach NSchG)

 
Schulträger: Gemeinde Lilienthal

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