Aufgaben der Konferenzen
Die Zuständigkeiten für die verschiedenen Entscheidungsgremien sind klar geregelt: Die Konferenzen sichern grundsätzlich die Teilhabe aller an Schule Beteiligten an den schulischen Beschlüssen.
Die Fachkonferenzen beraten und entscheiden über die schuleigenen Arbeitspläne, über das Methodenkonzept und erarbeiten die Grundsätze der Leistungsbewertung für die einzelnen Fächer.
Die Klassenkonferenzen erörtern pädagogische Fragen, bestimmen ggf. über Erziehungsmaßregeln und Ordnungsmaßnahmen und entscheiden über die Zeugnisse und Abschlüsse aller Schüler/innen.
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist, über
1. das Schulprogramm,
2. die Schulordnung,
3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse sowie
4. Grundsätze für
a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.